Früherkennung kann Brustkrebs nicht verhindern, aber
die Mammographie kann Brustkrebs im Frühstadium entdecken. Dadurch erhöht sich die Chance, dass erkrankte Frauen geheilt werden.
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Mammographie-Screening-Programm auf einen Blick. Es ist unser Anliegen, dass Sie gut informiert über Ihre Teilnahme am Programm entscheiden können.
Das Mammographie-Screening ist ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren ohne Symptome. Die Mammographie ist eine Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust. Sie eignet sich zur Brustkrebsfrüherkennung, weil sie schon sehr kleine, nicht tastbare Tumoren in einem frühen Stadium sichtbar machen kann.
Das Mammographie-Screening-Programm hat das Ziel, Brustkrebs in einem so frühen Stadium zu entdecken, in dem der Tumor noch klein ist und die Lymphknoten noch nicht befallen hat. Dann haben Frauen die Chance auf eine günstige Prognose, schonendere Behandlung und darauf, vor dem Tod durch Brustkrebs bewahrt zu werden.
Das Mammographie-Screening-Programm garantiert dabei eine hohe Qualität der Untersuchung:
Die Mammographie wird von speziell geschulten Fachkräften an streng kontrollierten digitalen Geräten durchgeführt.
Für die Untersuchung wurden so genannte Screening-Einheiten eingerichtet. Das sind Zentren, die auf die Brustkrebs-Früherkennung spezialisiert sind und eine besondere Zulassung dafür haben. Um diese Zulassung zu erhalten, müssen die Ärztinnen und Ärzte sowie das Fachpersonal besondere fachliche Qualifikationen vorweisen. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die Kriterien für die Zulassung zum Mammographie-Screening weiterhin erfüllt werden. Nur wenn das der Fall ist, erhalten die Screening-Zentren erneut ihre Zulassung (Rezertifizierungsverfahren).
Jedes Mammographie-Bild – eine Röntgenaufnahme der Brust – wird von mindestens zwei speziell geschulten Fachärztinnen oder Fachärzten unabhängig voneinander begutachtet. Diese müssen als Nachweis ihrer Qualifizierung zum Beispiel pro Jahr Mammographie-Aufnahmen von wenigstens 5.000 Frauen auswerten und regelmäßig nachweisen, dass sie Mammographien auch richtig beurteilen.
Im Falle eines Verdachtes auf Brustkrebs werden die weiteren nötigen Untersuchungen innerhalb des Früherkennungs-Programms durchgeführt. Die Ergebnisse und das weitere Vorgehen werden von den beteiligten Ärztinnen und Ärzten gemeinsam besprochen.
Video: Wie funktioniert das Mammographie-Screening-Programm?
Zehn Schritte der Brustkrebsfrüherkennung
Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs richtet sich bundesweit an über zehn Millionen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Es wird von den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) getragen.
Das Mammographie-Programm ist ein zusätzliches Angebot zu der jährlichen Krebsvorsorgeuntersuchung bei Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt.
Die Teilnahme am Mammographie-Screening ist freiwillig und für gesetzlich krankenversicherte Frauen kostenfrei. Auch privat krankenversicherte Frauen haben Anspruch. Inwieweit Ihre private Krankenversicherung die Kosten der Untersuchung im Mammographie-Screening übernimmt, sollten Sie vor der Untersuchung mit Ihrer Versicherung klären.
Kann ich am Programm teilnehmen, wenn ich jünger als 50 Jahre bin?
Warum wird die Untersuchung nur bis 69 Jahren angeboten?
Haben privat krankenversicherte Frauen Anspruch auf das Mammographie-Screening?
Mammographie wird die Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust genannt.
Screening bedeutet, dass allen Menschen einer Altersgruppe eine bestimmte Untersuchung angeboten wird. Durch die Untersuchung sollen die Menschen gefunden werden, die eine Krankheit wie zum Beispiel Brustkrebs bereits in sich tragen, ohne etwas davon zu spüren.
Ziel des Mammographie-Screenings ist es, durch die Mammographie Brustkrebs möglichst früh zu entdecken, um ihn besser und schonender behandeln zu können. Eine Entstehung von Brustkrebs kann dadurch nicht verhindert werden
10 Schritte zur Brustkrebs-Früherkennung
Häufig gestellte Fragen zur Untersuchung
Das Mammographie-Screening-Programm ist das erste Krebsfrüherkennungsprogramm nach einheitlichen europäischen Qualitätsstandards. Es wird von Ärztinnen und Ärzten sowie radiologischen Fachkräften in insgesamt 95 Screening-Einheiten umgesetzt.
Regelmäßige Überprüfungen der Screening-Einheiten sowie eine umfassende Erhebung und Auswertung der Untersuchungsrgebnisse sollen gewährleisten, das hohe Qualitätsniveau des Programms zu halten. Das ist wichtig, weil die Brustkrebs-Früherkennung nur bei besonders hoher Qualität des Programms erfolgreich sein kann.
Die Vorteile des Mammographie-Screening-Programms im Überblick:
Video: Ist das Mammographie-Screening sinnvoll?
Häufig gestellte Fragen
Mammographie in Zahlen
Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung von Frauen in Deutschland. 2002 stellte der Ausschuss für Gesundheit des Bundestages jedoch fest, dass bisher getroffene Maßnahmen in Diagnostik und Behandlung gravierende Mängel aufwiesen:
Weder existierten zu diesem Zeitpunkt kontrollierte Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte, die Mammographien durchführten, noch wurden Ergebnisse der Untersuchungen dokumentiert und systematisch ausgewertet.
Besonders problematisch erschien zudem, dass es zu „vielen nicht notwendigen Operationen“ kam. Zudem fehlte es an verbindlichen Vorgaben für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten und an klaren Kontrollmechanismen für die Durchführung der Diagnostik.
Vor diesem Hintergrund fasste der Bundestag 2002 den parteiübergreifenden Beschluss, das flächendeckende Mammographie-Screening-Programm einzuführen. Die Brustkrebsfrüherkennung wird durch optimale Geräteversorgung, die Zertifizierung von qualifiziertem Personal und einer institutionalisierten Doppelbefundung durch zwei unabhängige ExpertInnen deutlich verbessert.
Ein bundesweites Einladungssystem soll sicherstellen, dass das Angebot flächendeckend wahrgenommen wird. Insbesondere sei so ein Rückgang der vielen nicht notwendigen operativen Eingriffe, die auf falsch-positive Befunde zurückgingen, zu erwarten – heißt es in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses.
Warum wird mir eine Mammographie im Screening-Programm angeboten?
Über uns: Kooperationsgemeinschaft Mammographie
Häufig gestellte Fragen
Wenn sich eine Zelle des Brustgewebes unkontrolliert zu teilen beginnt, kann Krebs heranwachsen, in gesundes Gewebe eindringen und so genannte Metastasen bilden.
Brustkrebs ist so vielfältig wie kaum eine andere Krebsart. Manche Brustkrebstypen entwickeln sich langsam und neigen kaum dazu, Metastasen zu bilden, andere dagegen sind sehr aggressiv.
Jährlich erkranken in Deutschland nach Angaben des Robert Koch-Instituts (2013) rund 70.000 Frauen an Brustkrebs. Die Wahrscheinlichkeit, an Brustkrebs zu erkranken, steigt mit dem Alter. Pro Jahr erkranken 150 von 100.000 Frauen im Alter zwischen 40 und 50 Jahren, bei Frauen zwischen 50 und 60 Jahren sind es 260 von 100.000. Rund 17.500 Frauen sterben jährlich an Brustkrebs.
Ein Typ des Brustkrebses ist das so genannte duktale Carcinoma in situ (DCIS), das mit der Mammographie besonders gut entdeckt wird. Bisherige Untersuchungen gehen davon aus, dass sich aus dem DCIS, einer Krebsvorstufe, in 30 bis 50 Prozent der Fälle ein gefährlicher Tumor entwickelt. Deshalb wird nach aktuellem Behandlungsstandard der „S3-Leitlinie für Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms“ auch bei Krebsvorstufen das Entfernen empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
Informationsmaterialien zum herunterladen
Mit dem Alter steigt das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken. Wenn Ihre Mutter, Tochter oder Schwester von Brustkrebs betroffen ist, verdoppelt sich Ihr Risiko. Wenn zwei Verwandte betroffen sind, vervierfacht sich das Risiko.
Einfluss auf das Brustkrebsrisiko haben jedoch noch andere Faktoren, wenn auch nicht in vergleichbarem Maße wie das „familiäre Risiko“: Ungünstig können sich starker Alkoholkonsum, längerfristige Einnahme von Medikamenten zur Hormontherapie in den Wechseljahren sowie Übergewicht nach den Wechseljahren auswirken.
Regelmäßige Bewegung und Sport hingegen vermindern das Risiko. Keine Rolle für das Brustkrebsrisiko spielen psychische Faktoren wie die innere Einstellung, Lebensfreude oder Stress.
Um Brustkrebs zu erkennen, setzen Ärztinnen und Ärzte verschiedene Untersuchungsmethoden ein – dabei muss neben dem Alter der Frau auch berücksichtigt werden, ob es sich um eine reine Früherkennungsuntersuchung einer gesunden Frau handelt oder ob sich eine Frau mit Beschwerden an einen Arzt wendet.
Qualitätsgesicherte Mammographie-Screenings im Abstand von zwei Jahren sind bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren zur Früherkennung des Mammakarzinoms geeignet. Die Mammographie ist dabei zurzeit die einzige allgemein als wirksam anerkannte Methode für die Erkennung von Brustkrebsvorstufen oder frühen Tumorstadien.
Mammographie: Bei der Mammographie wird die weibliche Brust geröntgt. Röntgenstrahlen sind elektromagnetische Wellen, die beim Durchdringen des Gewebes unterschiedlich abgeschwächt werden. Dadurch ist in einer Mammographie das Fettgewebe dunkel. Tumoren hingegen sind weiß und lassen sich daher gut erkennen. Die Mammographie wird nicht nur im Screening bei symptomfreien Frauen eingesetzt, sondern auch in der Abklärung verdächtiger Befunde.
Ultraschall: Bei der Ultraschalluntersuchung werden mit einem Schallkopf Schallwellen ins Gewebe gesendet. Je nach Gewebetyp wird eine bestimmte Menge des Schalls vom Gewebe reflektiert. Die verschiedenen Grauwerte erzeugen ein Bild, auf dem die unterschiedlichen Strukturen der Brust zu erkennen sind. Fettgewebe ist relativ dunkel, während normales Drüsen- und Bindegewebe fast weiß ist. Der Ultraschall kommt folglich ohne Röntgenstrahlen aus, hat jedoch Grenzen. Die typischen Verkalkungen bei Krebsvorstufen und sehr kleine Tumoren sind mit dieser Untersuchungsmethode kaum zu erkennen. Deshalb ist der Ultraschall als alleinige Maßnahme zur Brustkrebs-Früherkennung nicht geeignet – er wird jedoch in der Abklärung ergänzend zur Mammographie eingesetzt.
Magnetresonanztomographie: Bei der Magnetresonanztomographie (MRT) wird der Körper einem künstlich erzeugten Magnetfeld ausgesetzt. Der unterschiedliche Gehalt an Wasserstoffatomen der einzelnen Gewebearten bildet den Kontrast, durch den die Organstruktur sichtbar wird. Die MRT ist eine sehr empfindliche Methode, mit der kleine Tumoren gefunden werden. Das Problem ist nur, dass oft falscher Alarm ausgelöst wird, da auch gutartige Veränderungen Kontrastmittel aufnehmen können und somit in den Bildern aufleuchten. Eine weitere Einschränkung ist, dass Vorstufen von Brustkrebs mithilfe der MRT ebenfalls nicht zuverlässig gefunden werden können.
Selbstabtasten: Durch Selbstabtasten gefundene „Knoten“ sind häufig gutartig. Ist der ertastete Tumor hingegen bösartig, hat er oft schon „gestreut“. Studien haben gezeigt, dass das Selbstabtasten keine Brustkrebstodesfälle verhindert und unnötig außerdem zu mehr vermeintlich auffälligen Befunden führt. Das Selbstabtasten ist daher nicht als Früherkennungsmaßnahme einzustufen.
Informationsmaterialien zum Herunterladen
Häufig gestellte Fragen zum Mammographie-Screening
Sie sind zwischen 50 – 69 Jahren und möchten sich für das Mammographie-Screening-Programm anmelden oder einen Termin ändern? Gern.
Die Terminvergaben oder -änderungen für unseren Bereich Niedersachsen Süd-West werden aus organisatorischen Gründen ausschließlich mit der Zentralen Stelle für den Landesteil Niedersachsen Süd-West vereinbart.
Aufgrund der aktuellen Infektionswelle mit dem Coronavirus möchten wir weitere Schutzmaßnahmen ergreifen. Wenn Sie aktuell unter Symptomen wie bei einer Erkältung oder Grippe leiden, bitten wir Sie, Ihren vereinbarten Termin nicht wahrzunehmen.
Gerne können Sie einen neuen Termin über unseren Internet-Terminservice ONLINE
oder telefonisch unter 0421-36 11 42 68 vereinbaren.
Wenn Sie Ihren Mammographie-Termin absagen wollen, kontaktieren Sie bitte die Zentrale Stelle für das Einladungswesen per Mail unter zentralestelle@gesundheitsamt.bremen.de
Kontakt:
0421/361-15147
0421/496-15147
zentralestelle@gesundheitsamt.bremen.de
https://bremen.mammotermin.de
https://niedersachsen.mammotermin.de
https://sachsen-anhalt.mammotermin.de
Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie führt jährlich die Ergebnisse aller Untersuchungen im qualitätsgesicherten Brustkrebsfrüherkennungsprogramm zusammen und wertet die Daten aus. Rund 2,8 Millionen Frauen nahmen 2018 an den Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms teil. Von 1.000 untersuchten Frauen wurden 30 Frauen noch einmal zu einer ergänzenden Untersuchung mit Abtasten, Ultraschall oder Mammographie eingeladen. Eine minimal-invasive Gewebeentnahme wurde bei 11 dieser Frauen notwendig. Etwa 6 von 1.000 untersuchten Frauen erhielten 2018 die Diagnose Brustkrebs.
Das Brustkrebsrisiko hängt vor allem vom Alter ab. Nur 18 % der Brustkrebserkrankungen treten vor dem 50. Lebensjahr auf. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren erkranken am häufigsten an Brustkrebs.
Ausführliche Informationen zum Risikofaktor „Alter“ finden Sie hier.
Der zweite bedeutende Risikofaktor ist eine familiäre Vorbelastung.
Nur weniger als 10 % aller Brustkrebserkrankungen sind genetisch bedingt. Wenn in einer Familie nahe Verwandte an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankt sind, kann dies auf genetischen Brustkrebs hinweisen.
Vertiefende Informationen zum Risikofaktor „Familiäre Vorbelastung“ finden Sie hier.
Auch die Dichte der Brust ist ein Risikofaktor, der aber nur einen sehr geringen Einfluss hat. Frauen mit einer sehr hohen Brustdichte (Stufe 4) haben daher ein leicht erhöhtes Risiko, an Brustkrebs zu erkranken.
Weitere Informationen zum Risikofaktor „Brustdichte“ finden Sie hier.
Ertasten Sie Knoten oder Verhärtungen in der Brust oder Achselhöhle oder bemerken Sie sichtbare Verformungen der Brust oder Veränderungen der Haut, Einziehung der Brustwarze, Blutungen oder andere Absonderungen aus der Brustwarze, sollten Sie auf jeden Fall eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen.
Welche Brustkrebs-Früherkennungsmaßnahmen die Krankenkassen bezahlen, finden Sie hier.
Weitere Fragen und Antworten rund um das Thema Brustkrebsrisiko finden sie hier.
Folgend Videos zum Thema:
Hier können Sie die Anfahrt zu unserer Screening-Einheit planen. Klicken Sie dafür auf den gewünschten Standort in der Karte.
Zur Info: Die Mammobil-Standorte sind separat über das Menü Mammographie-Mammobil einsehbar. Alternativ klicken Sie hier!
Hier informieren wir Sie über aktuelle Themen rund um das Mammographie-Screening Programm und aus unseren Praxen.
Falls Sie Lust haben, in einem starken Team zu arbeiten, vielfältige Aufgaben im Rahmen des Mammographie Screenings übernhemen wollen – so bewerben Sie sich aktiv in unserer Einheit: Anfragen bitte z.H. Herr Kamphaus Geschäftsführer Praxis Drewes + Partner Möserstrasse 50 , 49074 Osnabrück Mail: andreas.kamphaus@drewes-partner.de
weiterlesenSehr geehrte Teilnehmerinnen, aufgrund der aktuellen Infektionswelle mit dem Coronavirus möchten wir weitere Schutzmaßnahmen ergreifen. Wenn Sie aktuell unter Symptomen wie bei einer Erkältung oder Grippe leiden, bitten wir Sie, Ihren vereinbarten Termin nicht wahrzunehmen. Gerne können Sie einen neuen Termin über unseren Internet-Terminservice bremen.mammotermin.de oder telefonisch unter 0421-361 15147 vereinbaren. Wir bedanken uns für […]
weiterlesenChristl. Klinikum Melle
Engelgarten 11, Melle
Anfahrt planen
Standort: Solefreibad, Platanenallee 14, 49152 Bad Essen
Anfahrt planen
für den Begriff ""
Alle zwei Jahre werden Sie schriftlich zur Brustkrebs-Früherkennung im Mammographie-Screening eingeladen, wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind.
mehrDie Einladung zur radiologischen Brustkrebs-Früherkennung versendet die sogenannte „Zentrale Stelle“, die Ihre Daten vom örtlichen Einwohnermelderegister erhält.
In der Einladung wird Ihnen ein Termin vorgeschlagen, den Sie natürlich auch jederzeit verschieben bzw. absagen können. Sie erfahren auch, wo in Ihrer Nähe die Untersuchung gemacht werden kann, und wie Sie mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen können.
Mit der persönlichen Einladung erhalten Sie auch eine Entscheidungshilfe, welche Sie über Hintergründe, Ziele und Inhalte des Programms informiert. Lesen Sie bitte die Einladungsbroschüre aufmerksam durch.
Die Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm ist freiwillig. Sie können selbst entscheiden, ob Sie das Angebot in Anspruch nehmen möchten oder nicht.
Die Kosten des Screenings werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wenn Sie privat versichert sind, fragen Sie bitte vor der Untersuchung Ihre Krankenversicherung zur Kostenübernahme.
Was ist, wenn ich keine Einladung bekommen oder sie verlegt habe?
Für wen ist das Programm?
Musterbrief: Einladung zum Mammographie-Screening
Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening
Ablauf des Mammographie-Screening-Programms
Information ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Früherkennung: Eine Mammographie kann Krebs nicht verhindern, aber sie hilft dabei, ihn frühzeitig erkennen und therapieren zu können.
mehrRegelmäßige Mammographien können laut Studienergebnissen anderer europäischer Screening-Programme Frauen davor bewahren, an Brustkrebs zu sterben.
Viele Frauen sind trotzdem unsicher, ob eine regelmäßige Mammographie für sie sinnvoll und nötig ist.
Ob Sie an dem freiwilligen Programm zur Früherkennung von Brustkrebs teilnehmen, ist Ihre persönliche Entscheidung.
Es ist uns deshalb wichtig, Sie über Vor- und Nachteile aufzuklären. Auf unserer Website finden Sie alle wichtigen Fakten und Hintergründe zur Brustkrebs-Früherkennung.
Gerne können Sie dazu auch unser Infomaterial herunterladen oder einfach direkt nachfragen.
Das Aufklärungsgespräch im Vorfeld der Untersuchung ermöglicht Ihnen, sich zusätzlich zu der Mammographie-Screening-Broschüre, die der Einladung beiliegt, zu informieren. In dem Gespräch klärt Sie eine Screening-Ärztin oder ein Screening-Arzt über die Untersuchung im Mammographie-Screening-Programm sowie die möglichen Vor- und Nachteile auf. Sie haben in dem Gespräch die Möglichkeit, Ihre Fragen zum Mammographie-Screening mit der Screening-Ärztin oder dem Screening-Arzt zu besprechen.
Dieses Gespräch ersetzt nicht die persönliche Beratung durch Ihre behandelnde Frauenärztin oder Ihren behandelnden Frauenarzt zur Krebs-Früherkennung, in dem auch mit Ihnen über persönliche Risikofaktoren für eine Brustkrebserkrankung gesprochen werden kann.
Was ist das Mammographie Screening Programm?
Hotline und E-Mail-Service
Infomaterial zum Herunterladen
Über den Bereich Terminanfrage können Sie den vorgeschlagenen Termin bestätigen, verschieben oder absagen.
mehrZur Bestätigung oder Änderung eines Termins wenden Sie sich an die zuständige „Zentrale Stelle“ in Ihrer Nähe. Im Bereich Terminanfrage finden Sie rasch die entsprechenden Kontaktstellen.
Termin vereinbaren
Wenn ich jetzt nicht teilnehme, bekomme ich dann in zwei Jahren wieder eine Einladung?
Häufig gestellte Fragen
Das für Sie zuständige Screening-Team empfängt Sie und bittet Sie, einen Fragebogen über Vorerkrankungen auszufüllen.
mehrDie Untersuchung wird in einer speziellen Screening-Einheit durchgeführt. Sie gleicht einer Röntgenarztpraxis mit Anmeldung, Warte- und Umkleideraum sowie Untersuchungsräumen. Screening-Einheiten werden ausschließlich von speziell fortgebildeten und erfahrenen Ärztinnen und Ärzten geleitet, die für das Screening eine Zulassung erhalten haben. Auch die Medizinisch-technischen RadiologieassistentInnen sind eigens für das Screening geschult worden. Die zahlreichen Anforderungen sind notwendig, damit ein hoher Qualitätsstandard im Programm erreicht werden kann.
Zu einer Screening-Einheit gehören ein oder mehrere Standorte, in denen die Aufnahmen gemacht werden. Häufig findet die Untersuchung auch in einem speziell dafür eingerichteten Fahrzeug, einem Mammobil, statt. Das ist eine mobile Untersuchungseinheit, die dieselben Anforderungen wie eine stationäre erfüllt.
Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihre Versichertenkarte mit. Sie sollten Kleidung tragen, die Sie leicht ablegen können, da Sie sich bis zur Taille für die Untersuchung entkleiden müssen. Bitte benutzen Sie auch kein Deodorant oder Creme im Brust- und Achselbereich, da dadurch die Qualität der Röntgenbilder beeinträchtigt werden könnte. Wenn der Einladung nicht bereits beigefügt, füllen Sie vor Ort einen Fragebogen zu Vorerkrankungen aus, den Anamnesebogen. Alle Angaben unterliegen natürlich der ärztlichen Schweigepflicht. Bitte denken Sie auch auf die von Ihnen unterzeichnete Erklärung zum Verzicht, wenn Sie das ärztliche Aufklärungsgespräch im Vorfeld der Mammographie-Screening nicht in Anspruch nehmen möchten.
Fragebogen zu Vorerkrankungen: Der Anamnesebogen
Häufig gestellte Fragen zum ärztlichen Aufklärungsgespräch und zur Erklärung zum Verzicht
Häufig gestellte Fragen zur Untersuchung
Eine Röntgenassistentin betreut Sie persönlich. Sie stellt Ihnen Fragen nach möglichen Beschwerden, bespricht die Untersuchung mit Ihnen und führt diese durch.
mehrIhre Röntgenassistentin führt bei Ihnen die Mammographie durch. Sie ist für die Erstellung der Röntgen-Bilder im Mammographie-Screening speziell geschult. Ärztinnen und Ärzte sind in der Regel bei dieser Untersuchung nicht anwesend.
Warum habe ich bei der Mammographie-Untersuchung keinen Kontakt zu einem Arzt oder einer Ärztin?
Von jeder Brust werden zwei Röntgenaufnahmen gemacht. Die Brust wird dabei kurz zusammengedrückt. Das ist womöglich leicht schmerzhaft, aber harmlos.
mehrDie Mammographie wird von der Röntgenassistentin an digitalen, streng kontrollierten Geräten durchgeführt. Sie macht von jeder Brust zwei Röntgenaufnahmen in unterschiedlichen Positionen.
Um das Brustgewebe gut darstellen zu können, wird die Brust kurz zusammengedrückt. Dieses Zusammendrücken kann unangenehm, manchmal auch schmerzhaft sein.
Der Druck ist notwendig, um mit möglichst geringer Strahlendosis aussagekräftige Aufnahmen erstellen zu können. Der Druck ist medizinisch bedenkenlos.
Was ist mit der Strahlenbelastung?
Kann bei mir trotz Brustimplantaten eine Mammographie durchgeführt werden?
Zwei speziell geschulte Ärztinnen/Ärzte prüfen unabhängig voneinander die Aufnahmen Millimeter für Millimeter.
mehrBei der Auswertung der Mammographie-Aufnahmen garantiert das Screening-Programm höchsten Qualitätsstandard.
Die Bilder werden von besonders qualifizierten Ärztinnen und Ärzten beurteilt. Sie sollen möglichst keine Veränderung übersehen, aber auch keinen harmlosen Schatten vorschnell als verdächtig bewerten.
Alle Ärztinnen und Ärzte, die Bilder befunden, müssen unter anderem jedes Jahr Aufnahmen von mindestens 5.000 Frauen begutachten und regelmäßig nachweisen, dass sie Mammographien auch richtig beurteilen.
Die Beurteilung der Mammographie-Bilder wird dabei nicht gemeinsam von den ÄrztInnen durchgeführt, sondern unabhängig voneinander. Nur wenn die Mammographie dann als unauffällig eingestuft wird, besteht kein Verdacht auf eine bösartige Gewebeveränderung. Beurteilt hingegen eine Ärztin oder ein Arzt die Mammographie als auffällig, wird eine weitere Fachärztin oder Facharzt hinzugezogen.
Graphik: Ablauf des Mammographie-Screening-Programms
Video: Wie funktioniert das Mammographie-Screening?
Wie werden die Mammographie-Bilder ausgewertet?
Innerhalb von sieben Werktagen kommt das Ergebnis Ihrer Untersuchung per Post. Die meisten Frauen bekommen die Nachricht, dass alles in Ordnung ist, und sie in zwei Jahren wieder zur nächsten Mammographie eingeladen werden.
mehrDa die Zeit des Wartens auf das Ergebnis belastend sein kann, soll es relativ schnell vorliegen. Der hohe Sicherheitsstandard bei der Auswertung der Bilder braucht aber ausreichend Zeit. Darum bekommen Sie das Untersuchungsergebnis in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach der Untersuchung. Manchmal kann es aber zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen, die Sie nicht beunruhigen müssen.
Die gute Nachricht ist: Bei etwa 97 Prozent aller Frauen zeigt die Mammographie keinen Hinweis auf Brustkrebs. Ihnen wird mitgeteilt, dass sie in zwei Jahren wieder unaufgefordert zum Mammographie-Screening eingeladen werden. Auf gutartige Veränderungen, die nur äußerst selten ein Risiko darstellen, wird in der Mitteilung nicht hingewiesen. Die gutartigen Veränderungen werden im regelmäßigen, zweijährlichen Mammographie-Screening mit beobachtet.
Trotz aller Sorgfalt kann ein Tumor übersehen werden. Oder ein Tumor wächst erst in den zwei Jahren bis zur nächsten Untersuchung heran. Wenn Sie Veränderungen bemerken, sollten Sie deshalb auch zwischen den zwei Jahren direkt zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen.
Video: Ist das Mammographie-Screening-Programm sinnvoll?
Mammographie-Screening in Zahlen
Zeigen die Röntgenbilder eine verdächtige Veränderung, werden Sie zu einer weiteren Untersuchung eingeladen.
mehrBei der Mammographie-Untersuchung sollen möglichst keine Veränderungen übersehen werden, auch wenn sie noch so klein sind. Deshalb wird jedem ausreichenden Verdacht nachgegangen.
In einer Abklärungsuntersuchung bespricht die leitende Ärztin oder der leitende Arzt Ihre Ergebnisse und die weitere Untersuchung zuerst mit Ihnen. Sie können gerne eine vertraute Person zur Untersuchung mitbringen. Selbstverständlich können Sie zusätzlich Ihre Frauen- oder Hausärztin oder Ihren Frauen- oder Hausarzt mit in die Beratung einbeziehen.
Je nach Veränderung wird nun noch einmal geröntgt oder ein Ultraschall gemacht. Wenn diese Untersuchungen den Verdacht auf Brustkrebs nicht ausräumen können, muss das Brustgewebe direkt untersucht werden. Dafür muss ambulant und unter örtlicher Betäubung eine kleine Gewebeprobe aus der Brust entnommen werden. Ähnlich wie bei einer Blutentnahme werden dabei mit einer dünnen Hohlnadel durch die Haut mehrere winzige Gewebezylinder entnommen.
Nach Abschluss der Untersuchungen bespricht die Ärztin oder der Arzt das Ergebnis mit Ihnen.
Keine Sorge: In den meisten Fällen bestätigt sich der Verdacht auf Brustkrebs nicht.Die bisherigen Erfahrungen zeigen, von 1.000 im Screening untersuchten Frauen werden 30 Frauen zu ergänzenden Untersuchung einer Auffälligkeit eingeladen. Bei 12 dieser 30 Frauen ist zur Klärung eine Biopsie erforderlich. Bei 6 Frauen wird Brustkrebs diagnostiziert, sie haben einen „richtig-positiven“ Befund in der Mammographie und Biopsie. Somit erhalten 24 Frauen von 1000 im Screening untersuchten Frauen einen falsch-positiven Befund, davon 6 Frauen mit Biopsie.
Was wird bei einer Gewebeentnahme gemacht?
Video: Wie funktioniert das Mammographie-Screening?
Falls ein Befund auf Brustkrebs vorliegt, werden Sie in einer qualifizierten Klinik betreut. Mit einer frühen Erkennung haben Sie gute Chancen auf Genesung.
mehrDas abschließende Ergebnis erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Einladung zur ersten Abklärungsuntersuchung.
Wenn sich der Verdacht auf Brustkrebs erhärtet, wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprochen. Selbstverständlich können Sie Ihre Frauen- oder Hausärztin oder Ihren Frauen- oder Hausarzt einbinden.
Ziel ist, dass Sie rasch in einer qualifizierten Klinik nach den besten derzeit verfügbaren Standards – in zertifizierten Brustzentren – behandelt werden können.
Wenn Brustkrebs früh entdeckt wird, stehen Ihre Chancen sehr gut, dass er dauerhaft entfernt und Ihre Brust erhalten werden kann!
Die Mammographie ist für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren bislang die einzige wirksame Screening-Methode zur Brustkrebsfrüh-erkennung. Das ist durch Studien belegt.
mehrDie Mammographie ist für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren bislang die einzige wirksame Screening-Methode zur Brustkrebsfrüherkennung. Das ist durch Studien belegt.
Das Mammographie-Screening hat wie jede Krebsfrüherkennung Vor- und Nachteile. Die Untersuchung kann Leben retten. Sie kann aber auch Brustkrebs entdecken, der ohne die Früherkennung nie auffällig geworden wäre. Deshalb ist es sinnvoll, sich vor einer Untersuchung gut zu informieren. Jede Frau kann nach ihren persönlichen Bedürfnissen entscheiden, ob sie die Mammographie in Anspruch nimmt.
Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening (G-BA, Juli 2017)
Die Mammographie kann Brustkrebs in einem frühen Stadium entdecken. Dadurch erhöht sich die Chance, dass erkrankte Frauen geheilt werden können. Frauen können ihr Risiko an Brustkrebs zu sterben, senken.
mehrDie Mammographie kann Brustkrebs in einem frühen Stadium entdecken. Dadurch erhöht sich die Chance, dass erkrankte Frauen geheilt werden können.
Vor Einführung des Mammographie-Screenings in Deutschland führten andere Länder große Studien durch. Dazu wurden zwei Gruppen gebildet: Screening-Teilnehmerinnen und Frauen, die kein Screening erhielten. Diese Studien untersuchten, ob Frauen, die regelmäßig am Mammographie-Screening teilnehmen, durch diese Maßnahme vor dem Brustkrebstod bewahrt werden können.
Ergebnis: Frauen können ihr Risiko an Brustkrebs zu sterben, senken.
Demnach werden von 1.000 Frauen, die 20 Jahre lang am Screening teilnehmen, 2 bis 6 Frauen vor dem Brustkrebstod bewahrt. Bei Frauen mit einem erhöhten Brustkrebs-Risiko kann diese Zahl etwas höher liegen.
Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening (G-BA, Juli 2017)
Bei der Mammographie wird die Brust geröntgt. Die bildgebende Methode kann auch sehr kleine bösartige Veränderungen im Brustgewebe erkennen.
mehrBei der Mammographie wird die Brust geröntgt. Die bildgebende Methode kann auch sehr kleine bösartige Veränderungen im Brustgewebe erkennen.
Ärztinnen und Ärzte entdecken jedes Jahr rund 17.000 Karzinome im Mammographie-Screening. Davon sind die meisten kleiner als 2 Zentimeter und haben die Lymphknoten noch nicht befallen. In der Regel bedeutet das für die Frau eine schonendere Therapie und eine gute Prognose.
Durch die Brustkrebs-Früherkennung wird auch Brustkrebs entdeckt, der langsam wächst, nicht streut und zu Lebzeiten der Frauen nicht lebensbedrohlich geworden wäre (Überdiagnose). Ohne Früherkennung hätten diese Frauen nichts von ihrem Brustkrebs erfahren.
mehrDurch die Brustkrebs-Früherkennung wird auch Brustkrebs entdeckt, der langsam wächst, nicht streut und zu Lebzeiten der Frauen nicht lebensbedrohlich geworden wäre (Überdiagnose). Ohne Früherkennung hätten diese Frauen nichts von ihrem Brustkrebs erfahren.
So wird bei etwa einer von 6 Frauen mit Brustkrebs-Diagnose durch die Mammographie eine Veränderung der Brust gefunden, die Duktales Carcinoma in Situ (DCIS) genannt wird. Bei dieser Diagnose haben sich Zellen in den Milchgängen der Brust verändert. Sie liegen nur innerhalb der Milchgänge und machen keine Beschwerden. Wie oft sich das DCIS ausbreitet und zu einem lebensbedrohlichen Tumor weiterentwickelt, weiß man nicht.
Da sich bei keiner Frau vorhersagen lässt, ob ihr Brustkrebs harmlos bleibt, wird nach medizinischen Leitlinien eine an den Tumortyp und dessen Größe angepasste Behandlung empfohlen. Einige Frauen erhalten folglich eine Behandlung, die nicht erforderlich gewesen wäre (Übertherapie). Doch ist die Therapie in diesen Fällen weniger belastend als bei Karzinomen im fortgeschrittenen Stadium. Frauen benötigen in der Regel keine Chemotherapie, die Brust kann häufig brusterhaltend operiert werden. Auch die Achselhöhlen müssen nicht von befallenen Lymphknoten befreit werden.
Wie häufig Überdiagnosen vorkommen, kann die Wissenschaft nicht eindeutig beantworten, sondern nur schätzen. Aktuell geht man von folgenden Zahlen aus: Von 1.000 Frauen, die 20 Jahre lang am Screening teilnehmen, erhalten 9 bis 12 Frauen eine Überdiagnose.
Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening (G-BA, Juli 2017)
Auch zwischen zwei Screening-Untersuchungen kann Brustkrebs auftreten. Etwa ein Viertel aller Brustkrebserkrankungen bei Programm-Teilnehmerinnen wird zwischen zwei Screening-Runden entdeckt.
mehrAuch zwischen zwei Screening-Untersuchungen kann Brustkrebs auftreten. Etwa ein Viertel aller Brustkrebserkrankungen bei Programm-Teilnehmerinnen wird zwischen zwei Screening-Runden entdeckt.
Bei diesen Brustkrebserkrankungen handelt es sich bei der Hälfte der Fälle um schnellwachsende Tumore, die zum Zeitpunkt der Screening-Untersuchung noch nicht aufgetreten waren. Bei den anderen Fällen sind es Tumore, auf deren Entstehen nur im Nachhinein minimale Anzeichen in der Mammographie hinweisen. Darüber hinaus können aber auch trotz hoher Bildqualität und doppelter Befundung bestehende Tumore übersehen werden.
Das Mammographie-Screening-Programm ist das erste Krebs-Früherkennungsprogramm nach einheitlichen europäischen Qualitätsstandards. Es wird von Ärztinnen und Ärzten sowie radiologischen Fachkräften in insgesamt 95 Screening-Einheiten umgesetzt.
mehrDas Mammographie-Screening-Programm ist das erste Krebs-Früherkennungsprogramm nach einheitlichen europäischen Qualitätsstandards. Es wird von Ärztinnen und Ärzten sowie radiologischen Fachkräften in insgesamt 95 Screening-Einheiten umgesetzt.
Die Vorteile des Mammographie-Screening-Programms im Überblick:
Zertifizierte Screening-Einheiten: Die Untersuchungen finden in sogenannten Screening-Einheiten statt. Das sind Zentren, die auf die Mammographie spezialisiert sind und eine spezielle Zulassung dafür haben. Diese müssen die Zentren regelmäßig alle 30 Monate erneuern.
Hohe Qualität der Untersuchung: Die Mammographie wird von speziell geschulten Radiologischen Fachkräften an streng kontrollierten, modernen Geräten durchgeführt.
Doppelbefundung der Mammographie-Bilder: Jede Mammographie wird von mindestens zwei Ärztinnen oder Ärzten unabhängig voneinander begutachtet. Als Nachweis ihrer Qualifikation müssen diese mindestens 5.000 Mammographien pro Jahr begutachten, nachweisen, dass sie Mammographien auch richtig beurteilen und regelmäßig Fortbildungen absolvieren.
Abklärung beim Verdachtsfall: Im Verdachtsfall werden weitere nötige Untersuchungen durch speziell ausgebildete Ärztinnen und Ärzte durchgeführt. Die Ergebnisse werden mit den beteiligten Ärztinnen und Ärzten gemeinsam besprochen.
Transparente Programm-Ergebnisse: Das Programm wird streng kontrolliert. Die Ergebnisse der Screening-Untersuchungen werden jährlich von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht.
Jahresbericht Evaluation 2018
Jahresbericht Qualitätssicherung 2018
Im Mammographie-Screening-Programm befunden immer zwei speziell geschulte ÄrztInnen die Röntgenaufnahmen. Zeigen sich dabei auffällige Veränderungen im Brustgewebe, die auf eine Krebserkrankung hindeuten, wird die Frau zu einem weiteren Termin mit ergänzender Tast-, Ultraschall- oder Röntgenuntersuchung eingeladen.
mehrIm Mammographie-Screening-Programm befunden immer zwei speziell geschulte ÄrztInnen die Röntgenaufnahmen. Zeigen sich dabei auffällige Veränderungen im Brustgewebe, die auf eine Krebserkrankung hindeuten, wird die Frau zu einem weiteren Termin mit ergänzender Tast-, Ultraschall- oder Röntgenuntersuchung eingeladen.
Bei einem Teil der Frauen ist zur Klärung des Verdachtsbefundes zusätzlich eine Gewebeentnahme (minimal-invasive Biopsie) erforderlich. In den meisten Fällen kann durch die zusätzlichen Untersuchungen der Brustkrebsverdacht ausgeschlossen werden.
Zusätzliche Untersuchungen sowie die Wartezeit auf die Untersuchungsergebnisse können für die Frauen psychisch belastend sein. Doch ist die Abklärung von Verdachtsbefunden wichtig, um Brustkrebs möglichst nicht zu übersehen.
Durch die Qualitätssicherung im Mammographie-Screening kann die Anzahl der Wiedereinbestellungen zu ergänzenden Untersuchungen weitgehend gering gehalten werden, was die jährlichen Auswertungen der rund 2,8 Millionen Untersuchungen belegen.
Von 1.000 Frauen, die sich im Mammographie-Screening untersuchen lassen, erhalten…
- 970 Frauen einen unauffälligen Befund
- 30 Frauen einen auffälligen Befund
- 12 Frauen eine minimal-invasive Gewebeentnahme (Biopsie)
- 6 Frauen die Diagnose Brustkrebs.
Rund 17.000 Brustkrebserkrankungen werden pro Jahr im Mammographie-Screening-Programm entdeckt.
Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening (G-BA, Juli 2017)
Bei der Mammographie werden Röntgenstrahlen eingesetzt. Die Strahlendosis für die Untersuchung unterliegt vorgegebenen Grenzwerten. Die Strahlenbelastung ist so niedrig, dass sie normalerweise keine Folgen hat.
mehrBei der Mammographie werden Röntgenstrahlen eingesetzt. Die Strahlendosis für die Untersuchung unterliegt vorgegebenen Grenzwerten. Die Strahlenbelastung ist so niedrig, dass sie normalerweise keine Folgen hat.
Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass Röntgenuntersuchungen in sehr seltenen Fällen zur Entstehung von Krebs beitragen können.
Die Mammographie gilt bislang als einzige wirksame Screening-Methode zur Brustkrebs-Früherkennung für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Das ist durch Studien belegt. Deshalb wird das Mammographie-Screening-Programm Frauen in dieser Altersgruppe auch angeboten und von den Krankenkassen bezahlt.
mehrDie Mammographie gilt bislang als einzige wirksame Screening-Methode zur Brustkrebs-Früherkennung für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Das ist durch Studien belegt. Deshalb wird das Mammographie-Screening-Programm Frauen in dieser Altersgruppe auch angeboten und von den Krankenkassen bezahlt.
Bei der Mammographie werden Röntgenstrahlen eingesetzt. Die Strahlendosis für die Untersuchung unterliegt vorgegebenen Grenzwerten. Die Strahlenbelastung ist so niedrig, dass sie normalerweise keine Folgen hat.
Mehrere internationale Expertengremien haben die Vor- und Nachteile des Mammographie-Screenings gegeneinander abgewogen. Dabei stellen sie die Anzahl der geretteten Leben der Anzahl der Überdiagnosen gegenüber. Bei diesen wissenschaftlichen Berechnungen handelt es sich um Schätzungen.
Die Expertengremien wählen dabei unterschiedliche Herangehensweisen und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die meisten empfehlen die Durchführung eines Mammographie-Screening-Programms als Brustkrebs-Früherkennungsmaßnahme für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren.
In der Informationsbroschüre des Gemeinsamen Bundesausschuss, die jede Frau in Deutschland ab 50 Jahren mit der Einladung zum Mammographie-Screening-Programm erhält, findet sich keine Empfehlung oder Aufforderung zur Teilnahme. Denn hier steht die freie Entscheidung der Frau im Vordergrund: Ob Sie am Mammographie-Screening teilnehmen möchten oder nicht, entscheiden Sie selbst.
Video auf YouTube ansehen
Video „How does the mammography screening work?“
Video „Mamografi görüntülemenin işlevi nasıldır?“
видеоролик „Как проходит маммографический скрининг?“
Video auf YouTube ansehen
Video „Clearing Doctors Appointment for the Mammography-Screening“
Video „Bilgilendirme görüşmesi mamografi görüntüleme“
Посмотреть видеоролик на YouTube
Посмотреть видеоролик на YouTube
Früherkennung kann Brustkrebs nicht verhindern, aber
die Mammographie kann Brustkrebs im Frühstadium entdecken. Dadurch erhöht sich die Chance, dass erkrankte Frauen geheilt werden.
Um die Früherkennung von Brustkrebs zu verbessern, hat der Deutsche Bundestag im Juni 2002 einstimmig beschlossen, in Deutschland ein qualitätsgesichertes Mammographie-Screening- Programm einzuführen. Denn vorherige Studien in anderen Ländern haben gezeigt, dass Frauen durch eine regelmäßige Teilnahme an der Brustkrebs-Früherkennung im Screening-Programm vor dem Brustkrebstod bewahrt werden können. Diese Wirksamkeit konnte bislang für keine andere Methode zur Brustkrebs-Früherkennung erbracht werden. Das Mammographie-Screening-Programm ist das erste systematische Krebsfrüherkennungsprogramm nach europäischen Qualitätsstandards in Deutschland und das größte Screening- Programm in Europa.
Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs richtet sich bundesweit an über zehn Millionen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Es wird von Ärzten und Ärztinnen sowie radiologischen Fachkräften in insgesamt 95 Screening-Einheiten getragen. Regelmäßige Zertifizierungen aller Screening-Einheiten sowie eine umfassende Evaluation der Abläufe und Ergebnisse des Programms durch die Kooperationsgemeinschaft Mammographie sollen gewährleisten, dass die Qualitätsstandards eingehalten werden.
Das Mammographie-Screening-Programm wird getragen von den gesetzlichen Krankenkassen (Spitzenverband Bund der Krankenkassen / G-KV) sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Sie haben Fragen zu Themen wie Ablauf des Screenings von der Einladung bis zur Diagnoseerstellung, dann besuchen Sie gern den FAQ-Bereich der Kooperationsgemeinschaft Mammographie.
Zuletzt geändert:
Impressum
Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite ist:
Mammographie Screening Niedersachen-Südwest [Hauptverantwortlich]
Möserstrasee 50, 49074 Osnabrück
Tel: 0541-600100
www.mammographie-screening-osnabrueck.de
Dr. Alexandra Beck ( Programmverantwortliche Ärztin)
Dr. Volker von Diepenbroick ( Programmverantwortlicher Arzt)
Weitere Verantwortliche
Teile der Angebots der Webseite www.mammographie-screening-osnabrueck.de werden von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung GbR betreut. Für diese Bereiche übernimmt die Kooperationsgemeinschaft Mammographie GbR die rechtliche Verantwortung. Das entsprechende Impressum finden Sie unter diesem Link: http://www.mammo-programm.de/impressum/impressum-inhalt
Folgende Bereiche (Kacheln) der Webseite werden von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie GbR betreut:
Information zum Angebot der Webseite
Diese Internetseite richtet sich an alle am Mammographie-Screening Interessierte, insbesondere an Frauen, die ausgewogene Informationen für ihre Entscheidungsfindung zur Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung von Brustkrebs suchen.
Die Informationen auf diesen Internetseiten können die Arzt-Patienten-Beziehung unterstützen, sie aber keinesfalls ersetzen. Bei allen individuellen Fragen sollten Betroffene auf jeden Fall die behandelnden Ärztinnen und Ärzte informieren und sie bei der Beantwortung mit einbeziehen.
Die Informationen auf der Internetseite basieren auf den besten Forschungsergebnissen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbar sind. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.
Das Angebot www.mammographie-screening-osnabrueck.de akzeptiert keine Werbung.
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung jeglicher Art für die Inhalte externer Links.
Die vorliegenden Inhalte des Internetauftritts der XXXXX (Name Screening-Einheit) sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Mit Ausnahme der angebotenen Downloads zur Verwendung in der Originalfassung verstößt die Verwendung der Texte und Abbildungen, auch auszugsweise, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der XXXXX (Name Screening-Einheit) gegen die Bestimmungen des Urheberrechts und ist damit rechtswidrig. Dies gilt insbesondere auch für alle Verwertungsrechte wie die Vervielfältigung, die Übersetzung oder die Verwendung in elektronischen Systemen.
Alle innerhalb dieser Website genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
Design & Technische Betreuung
Super an der Spree GmbH, Tel.: 030 – 6900408 0, Fax.: 030 – 6900408 13, E-Mail: info@s-u-p-e-r.de
http://www.s-u-p-e-r.de
Datenschutzerklärung nach der DSGVO
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Kooperationsgemeinschaft Mammographie
Goethestraße 85
10623 Berlin
Deutschland
Tel.: 030 31998510
E-Mail: info@koop-mammo.de
Website: www.mammo-programm.de
Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
XXXX
XXXX
XXXXXDeutschland
Tel.:XXXX
E-Mail: XXXXX
Website:XXXXXX
Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.
Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.
Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.
Folgende Daten werden hierbei erhoben:
Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Nicht hiervon betroffen sind die vollständigen IP-Adressen des Nutzers oder andere Daten, die die Zuordnung der Daten zu einem Nutzer ermöglichen. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.
Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.
Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen und die spätere Analyse der Besucherzahlen zu gewährleisten. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.
In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.
Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens sieben Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. Die IP-Adressen der Nutzer werden in jedem Fall verfremdet, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht möglich ist.
Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.
Unsere Webseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht.
Wir verwenden auf unserer Website darüber hinaus Cookies, die eine Analyse des Surfverhaltens der Nutzer ermöglichen.
Auf diese Weise können folgende Daten übermittelt werden:
Die auf diese Weise erhobenen Daten der Nutzer werden durch technische Vorkehrungen pseudonymisiert. Daher ist eine Zuordnung der Daten zum aufrufenden Nutzer nicht mehr möglich. Die Daten werden nicht gemeinsam mit sonstigen personenbezogenen Daten der Nutzer gespeichert.
Beim Aufruf unserer Website werden die Nutzer durch einen Infobanner über die Verwendung von Cookies zu Analysezwecken informiert und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Es erfolgt in diesem Zusammenhang auch ein Hinweis darauf, wie die Speicherung von Cookies in den Browsereinstellungen unterbunden werden kann.
Beim Aufruf unserer Website wird der Nutzer über die Verwendung von Cookies zu Analysezwecken informiert und seine Einwilligung zur Verarbeitung der in diesem Zusammenhang verwendeten personenbezogenen Daten eingeholt. In diesem Zusammenhang erfolgt auch ein Hinweis auf diese Datenschutzerklärung.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung technisch notweniger Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies zu Analysezwecken ist bei Vorliegen einer diesbezüglichen Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Die Verwendung der Analyse-Cookies erfolgt zu dem Zweck, die Qualität unserer Website und ihre Inhalte zu verbessern. Durch die Analyse-Cookies erfahren wir, wie die Website genutzt wird und können so unser Angebot stetig optimieren.
Die Verarbeitung der Daten mittels des Analyse-Cookies erfolgt über den Webanalyse-Anbieter Matomo. Mehr hierzu erfahren Sie im Teil „Webanalyse durch Matomo“
In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.
Für die Nutzung von Social-Media-Dienstangeboten diverser Unternehmen stellen wir Ihnen Social-Media-PlugIns zur Verfügung. Diese werden in einem 2-Klick-Verfahren auf den Online-Angeboten der Kooperationsgemeinschaft Mammographie eingebunden. Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie erfasst selbst keinerlei personenbezogenen Daten oder über deren Nutzung mittels der Social PlugIns. Über diese PlugIns können jedoch Daten, auch personenbezogene Daten, an die US-amerikanischen Diensteanbieter gesendet und gegebenenfalls von diesen genutzt werden. Das hier eingesetzte Verfahren sorgt dafür, dass zunächst keine personenbezogenen Daten an die Anbieter der einzelnen Social-Media-PlugIns weitergegeben werden, wenn Sie unser Online-Angebot nutzen. Erst wenn Sie eines der Social-Media-PlugIns anklicken, können Daten an die Dienstanbieter übertragen und durch diese gespeichert bzw. verarbeitet werden.
Diese Website verwendet Facebook Social Plugins, welches von der Facebook Inc. (1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA) betrieben wird. Erkennbar sind die Einbindungen an dem Facebook-Logo bzw. an den Begriffen „Like“, „Gefällt mir“, „Teilen“ in den Farben Facebooks (Blau und Weiß). Informationen zu allen Facebook-Plugins finden Sie im folgenden Link: https://developers.facebook.com/docs/plugins/
Das Plugin stellt eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und den Facebook-Servern her. Der Websitebetreiber hat keinerlei Einfluss auf die Natur und den Umfang der Daten, welche das Plugin an die Server der Facebook Inc. übermittelt. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.facebook.com/help/186325668085084
Das Plugin informiert die Facebook Inc. darüber, dass Sie Nutzer diese Website besucht hat. Es besteht hierbei die Möglichkeit, dass Ihre IP-Adresse gespeichert wird. Sind Sie während des Besuchs auf dieser Website in Ihrem Facebook-Konto eingeloggt, werden die genannten Informationen mit diesem verknüpft.
Nutzen Sie die Funktionen des Plugins – etwa indem Sie einen Beitrag teilen oder „liken“ – werden die entsprechenden Informationen ebenfalls an die Facebook Inc. übermittelt.
Möchten Sie verhindern, dass die Facebook. Inc. diese Daten mit Ihrem Facebook-Konto verknüpft, loggen Sie sich bitte vor dem Besuch dieser Website bei Facebook aus.
Auf unserer Webseite sind zudem YouTube-Videos eingebettet. Dies geschieht nicht über Plug-ins, sondern über die Einbindung der URL mit iframes (kleine Fenster, in denen ein andere Webseite angezeigt wird) im erweiterten Datenschutzmodus. Die Domain wird dabei durch die offizielle YouTube-Nocookie-Domain ersetzt. Nach den derzeitigen Angaben von YouTube werden bei Verwendung dieser Variante nur dann Informationen über Besucher der Webseite gespeichert, wenn diese das Video abspielen, nicht aber bei einem einfachen Aufruf der einbindenden Webseite.
Nähere Informationen zur Erhebung und Nutzung der Daten durch YouTube sowie Ihre Rechte zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in den Datenschutzhinweisen unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/.
Auf unserer Internetseite besteht die Möglichkeit einen kostenfreien Newsletter zu abonnieren. Dabei werden bei der Anmeldung zum Newsletter die Daten aus der Eingabemaske an uns übermittelt.
Hierbei wird die E-Mail-Adresse des Nutzers gespeichert und an die Newsletter-Software CleverReach weitergeleitet.
Zudem werden folgende Daten bei der Anmeldung erhoben:
Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Anmeldevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.
Es erfolgt im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung für den Versand von Newslettern keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten nach Anmeldung zum Newsletters durch den Nutzer ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Die Erhebung der E-Mail-Adresse des Nutzers dient dazu, den Newsletter zuzustellen.
Die Erhebung sonstiger personenbezogener Daten im Rahmen des Anmeldevorgangs dient dazu, einen Missbrauch der Dienste oder der verwendeten E-Mail-Adresse zu verhindern.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Die E-Mail-Adresse des Nutzers wird demnach solange gespeichert, wie das Abonnement des Newsletters aktiv ist.
Die sonstigen im Rahmen des Anmeldevorgangs erhobenen personenbezogenen Daten werden in der Regel nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.
Das Abonnement des Newsletters kann durch den betroffenen Nutzer jederzeit gekündigt werden. Zu diesem Zweck findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link.
Hierdurch wird ebenfalls ein Widerruf der Einwilligung der Speicherung der während des Anmeldevorgangs erhobenen personenbezogenen Daten ermöglicht.
Wir verwenden zum Versand unserer Newsletter die Komponente CleverReach. Bei CleverReach handelt es sich um eine Dienstleistung der Firma CleverReach GmbH & Co. KG Mühlenstr. 43 26180 Rastede Deutschland.
Ihre bei der Newsletter Anmeldung gespeicherten Daten (E-Mail-Adresse, ggf. Name, IP-Adresse, Datum sowie die Uhrzeit Ihrer Anmeldung) werden an einen Server der Firma CleverReach GmbH & Co. KG übertragen und dort gespeichert.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei CleverReach finden Sie unter: https://www.cleverreach.com/de/datensicherheit/
Das Abonnement dieses Newsletters und damit die Einwilligung in die Speicherung Ihrer Daten können Sie jederzeit für die Zukunft kündigen bzw. widerrufen. Einzelheiten hierzu können Sie der Bestätigungsmail sowie jedem einzelnen Newsletter entnehmen.
Unsere Newsletter enthalten sog. Zählpixel (Web-Bugs), anhand derer wir erkennen können, ob und wann eine E-Mail geöffnet wurde und welchen Links in der E-Mail von dem personalisierten Empfänger gefolgt wurde.
Diese Daten werden von uns gespeichert, damit wir unsere Newsletter optimal auf die Wünsche und Interessen unserer Abonnenten ausrichten können. Demnach werden die somit erhobenen Daten genutzt, um personalisierte Newsletter an den jeweiligen Empfänger zu versenden.
Um Ihre diesbezügliche Einwilligung bitten wir Sie an gegebener Stelle wie folgt:
„Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten und mein Nutzungsverhalten durch das Newsletter-Tracking elektronisch gespeichert werden um mir einen individualisierten Newsletter zu übersenden. Mit dem widerrufen der Einwilligung zum Erhalt des Newsletters, wird auch die Einwilligung zum vorgenannten Tracking widerrufen.“
Mit dem widerrufen der Einwilligung zum Erhalt des Newsletters, wird auch die Einwilligung zum vorgenannten Tracking widerrufen.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei CleverReach finden Sie unter: https://www.cleverreach.com/de/datensicherheit/
Auf unserer Internetseite ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert. Diese Daten sind:
Es folgt eine Auflistung der entsprechenden Daten. Beispiele können sein:
Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.
Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.
Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.
Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.
Die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.
Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.
Sie können jederzeit Widerruf der Einwilligung und der Widerspruch der Speicherung einlegen indem Sie uns per Email über info@koop-mammo.de kontaktieren.
Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.
Wir nutzen auf unserer Website das Open-Source-Software-Tool Matomo (ehemals PIWIK) zur Analyse des Surfverhaltens unserer Nutzer. Die Software setzt ein Cookie auf dem Rechner der Nutzer (zu Cookies siehe bereits oben). Werden Einzelseiten unserer Website aufgerufen, so werden folgende Daten gespeichert:
Die Software läuft dabei ausschließlich auf den Servern unserer Webseite. Eine Speicherung der personenbezogenen Daten der Nutzer findet nur dort statt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Die Software ist so eingestellt, dass die IP-Adressen nicht vollständig gespeichert werden, sondern 2 Bytes der IP-Adresse maskiert werden (Bsp.: 192.168.xxx.xxx). Auf diese Weise ist eine Zuordnung der gekürzten IP-Adresse zum aufrufenden Rechner nicht mehr möglich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ermöglicht uns eine Analyse des Surfverhaltens unserer Nutzer. Wir sind in durch die Auswertung der gewonnen Daten in der Lage, Informationen über die Nutzung der einzelnen Komponenten unserer Webseite zusammenzustellen. Dies hilft uns dabei unsere Webseite und deren Nutzerfreundlichkeit stetig zu verbessern. In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Durch die Anonymisierung der IP-Adresse wird dem Interesse der Nutzer an deren Schutz personenbezogener Daten hinreichend Rechnung getragen.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für unsere Aufzeichnungszwecke nicht mehr benötigt werden.
In unserem Fall ist dies nach 180 Tagen der Fall.
Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.
Wir bieten unseren Nutzern auf unserer Website die Möglichkeit eines Opt-Out aus dem Analyseverfahren. Hierzu müssen Sie dem entsprechenden Link folgen. Auf diese Weise wird ein weiterer Cookie auf ihrem System gesetzt, der unserem System signalisiert die Daten des Nutzers nicht zu speichern. Löscht der Nutzer den entsprechenden Cookie zwischenzeitlich vom eigenen System, so muss er den Opt-Out-Cookie erneut setzten.
Nähere Informationen zu den Privatsphäreeinstellungen der Matomo Software finden Sie unter folgendem Link: https://matomo.org/docs/privacy/.
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:
Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.
Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:
(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
Dieses Auskunftsrecht kann insoweit beschränkt werden, als es voraussichtlich die Verwirklichung der Forschungs- oder Statistikzwecke unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt und die Beschränkung für die Erfüllung der Forschungs- oder Statistikzwecke notwendig ist.
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.
Ihr Recht auf Berichtigung kann insoweit beschränkt werden, als es voraussichtlich die Verwirklichung der Forschungs- oder Statistikzwecke unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt und die Beschränkung für die Erfüllung der Forschungs- oder Statistikzwecke notwendig ist.
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:
(1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
(2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
(3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
(4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung kann insoweit beschränkt werden, als es voraussichtlich die Verwirklichung der Forschungs- oder Statistikzwecke unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt und die Beschränkung für die Erfüllung der Forschungs- oder Statistikzwecke notwendig ist.
Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
(1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
(2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
(3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
(4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
(5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
(6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
(2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
(3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
(4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
(5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Sie haben auch das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, bei der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO erfolgt, dieser zu widersprechen.
Ihr Widerspruchsrecht kann insoweit beschränkt werden, als es voraussichtlich die Verwirklichung der Forschungs- oder Statistikzwecke unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt und die Beschränkung für die Erfüllung der Forschungs- oder Statistikzwecke notwendig ist.
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung
(1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
(2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
(3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.
Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.
Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.
Google Maps
Diese Seite nutzt über eine API den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.
Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/.
Diese Website wurde nach den Richtlinien zur Barrierefreiheit für Webinhalte erstellt. Unser Ziel ist es, die Anforderungen der Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV) so weit wie möglich zu erfüllen werden. Dabei richten wir uns nach den Festlegungen und Erläuterungen des BITV der Priorität I. Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, senden Sie uns über das Kontaktformular bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist.
Systemvoraussetzungen
Diese Seiten sind für eine Auflösung von 1.366×768 Bildpunkten für moderne Browser mit Mozilla oder Webkit-Engine (Chrome, Firefox, Safari) optimiert, andere aktuelle Browser sind nutzbar. Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Fehler oder abweichende Darstellungen stoßen, senden Sie uns über das Kontaktformular bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer kurzen Beschreibung der Abweichung.
Schriftgröße verändern
Wenn Sie Probleme mit der Lesbarkeit der Texte haben, weil sie zu klein dargestellt sind, können Sie dies direkt in Ihrer Browseranzeige ändern. Gehen Sie dafür wie folgt vor:
1. Firefox: Ansicht vergrößern: Gleichzeitiges Drücken der Tasten [Strg + „+“] Ansicht verkleinern: Gleichzeitiges Drücken der Tasten [Strg + „-„] Ansicht 100%: Gleichzeitiges Drücken der Tasten [Strg + „0“] Alternativ können Sie bei gedrückter [Strg]-Taste das Mausrad drehen oder aus dem Menu „Ansicht / Schriftgrad“ „vergrößern“ bzw. „verkleinern“ wählen.
2. Internet Explorer: Wählen Sie aus dem Menu „Ansicht / Schriftgrad“ die gewünschte Darstellungsgröße. Alternativ können Sie bei gedrückter [Strg]-Taste das Mausrad drehen. Oder Sie navigieren wie folgt mit den Tasten: Ansicht vergrößern: Gleichzeitiges Drücken der Tasten [Strg + „+“] Ansicht verkleinern: Gleichzeitiges Drücken der Tasten [Strg + „-„] Ansicht 100%: Gleichzeitiges Drücken der Tasten [Strg + „0“]
3. Netscape Navigator: Schriftgrad vergrößern: Gleichzeitiges Drücken der Tasten [Strg + „+“] Schriftgrad verkleinern: Gleichzeitiges Drücken der Tasten [Strg + „-„] oder wählen Sie aus dem Menu „Ansicht / Textzoom“ die gewünschte Darstellungsgröße.
Navigieren mit der Tastatur über Accesskeys?
Sie können in dieser Site ohne Maus mit Hilfe der Tabulatortaste navigieren. Sie können direkt mit einer Tastatureingabe über sogenannte „Accesskeys“ (dem Menupunkt zugeordneter Buchstabe oder Ziffer) einen Menüpunkt anwählen. Das funktioniert je nach Browser unterschiedlich:
1. Firefox 1.5 und kleiner: Gleichzeitiges Drücken der Alt-Taste und des Accesskey
2. Firefox 2.0: Gleichzeitiges Drücken der Alt-Taste und Shift-Taste und des Accesskey
3. Internet Explorer: Gleichzeitiges Drücken der Alt-Taste und des Accesskey, diesen Vorgang anschließend durch Drücken der Enter-Taste abschließen.
Kontrastreiche Darstellung
Sie erhalten im Internet Explorer unter dem Menupunkt Extras > Internet Optionen > Eingabehilfen die Möglichkeit den Kontrast zu erhöhen.
PDF-Dateien Wie ist das mit der Barierrefreiheit?
Es stehen PDF-Dateien auf dieser Website zur Verfügung. Nicht alle der Dateien sind bereits zur Nutzung nach barrierefreien Kriterien erstellt. Zum Öffnen der angebotenen PDF-Dokumente benötigen Sie den PDF-Reader. Dieses Programm können Sie auf folgender Seite kostenlos herunterladen: Adobe Reader herunterladen.
Zuletzt geändert:
Sie finden uns auch in den sozialen Netzwerken.
Schauen Sie vorbei!
Kooperationsgemeinschaft auf Facebook
© 2023 . Kooperationsgemeinschaft Mammographie
Wir möchten gern Cookies nutzen, um die Qualität unserer Gesundheitsinformationen für Sie weiterhin auf einem hohen Niveau halten zu können.
Detaillierte Informationen und wie Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.